HAUSORDNUNG der SCHULBIBLIOTHEK MS und VS Wölfnitz

Mit der Benutzung der Räumlichkeit und Angebote der Schulbibliothek akzeptiert jeder Besucher und jede Besucherin die Hausordnung und ist verpflichtet diese einzuhalten. 

Für den Aufenthalt und die Nutzung der Angebote gelten die Bestimmungen der Hausordnung und die Weisungen der Aufsichtsperson. Bei Verstößen kann durch die Leitung der Bibliothek sowie die Schulleitung ein vorübergehender oder dauernder Ausschluss von der Nutzung der Schulbibliothek verfügt werden.  

Behandlung von Medien – Schadenersatz 

Diverse Medien, Geräte und das gesamte Inventar der Schulbibliothek sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. 

  • Die Besucherin/ der Besucher hat für Verlust oder Beschädigung der Medien, Geräte und des Inventars Schadenersatz zu leisten. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anmalen sowie Beschmutzen von Büchern und Zeitschriften.  
  • Ein beschädigtes Medium ist von der Besucherin/ vom Besucher durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium im Handel nicht mehr erhältlich ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungswerts bzw. des antiquarischen Werts verrechnet.  

Verhaltensregeln

Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzerinnen und Benutzer nicht gestört werden. 

  1. Die Schulbibliothek ist ein Ort zum Lesen als auch zum gegenseitigen Gedankenaustausch.  
  2. Der Konsum von Getränken und Speisen ist nicht gestattet. 
  3. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.  
  4. Das Betreten der Schulbibliothek ist nur mit Hausschuhen gestattet.  
  5. Nach Verlassen der Bibliothek sind die Sessel ordentlich zu den Tischen zu schieben.  
  6. Beim Zurückstellen der Bücher in die Regale sollte der Buchrücken sichtbar sein.  
  7. Das Benützen des Schulbibliotheksverwaltungscomputers ist nur dem eingeschulten Personal gestattet.  
  8. Der Beamer muss nach dem Gebrauch unbedingt ausgeschalten werden.  
  9. Das Hinauf- und Herunterziehen der Leinwand ist darauf zu achten, dass dies nicht durch heftigen Zug erfolgt.  
  10. Alle Fenster sind nach Verlassen des Raumes zu schließen.  
  11. Beim Verschieben der Regale ist darauf zu achten, dass keine Bücher herausfallen.  
  12. Alle Personen haben für Verlust oder Beschädigung der Medien, Geräte und des Inventars Schadensersatz zu leisten.  
  13. In der Leseecke ist darauf zu achten, dass niemand über die Sitzhocker stolpert. 
  14.  Bei Lesungen und anderen Veranstaltungen ist die Mittelschule als Mitbenützer der Bibliothek zu informieren.  
  15. Die Bibliothek ist unbedingt nach Verlassen abzusperren!